Die Honorarberatung in Deutschland
Die Honorarberatung etabliert sich nach europäischem Vorbild nun endlich auch dauerhaft in Deutschland. Dies intensiv zu fördern und weiter voranzutreiben, ist wesentliche Aufgabe der BundesInitiative der Honorarberater.
Die Initiative wurde in unmittelbarer Folge der vom Bundesverbraucherschutzministerium unternommenen „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ im März 2009 gegründet. Ihr Ziel ist es insbesondere, die bisher in Deutschland noch weitgehend unbekannte Honorarberatung nachhaltig bekannt zu machen, Ihre sachlichen Vorzüge zu erläutern und zugleich auch eine besonders hohe Qualität in der Honorarberatung sicherzustellen. Damit sollen in dieser noch jungen Branche hohe und damit für den Kunden wertvolle Standards gesetzt werden.
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Was ist ein Honorarberater?
Der Honorarberater versteht seine Tätigkeit nach § 93 Handelsgesetzbuch (HGB) als Sachwalter des Kunden, das heißt der Auftraggeber ist immer der Kunde, dessen Interessen vertreten werden.
Der Honorarberater kann sich der gesamten Produktpalette des Marktes bedienen und kann daher die Produkte anbieten, die für die jeweilige Kundenberatung relevant sind.
Die Vergütung erfolgt in der Regel nach Zeitaufwand. Er legt offene und versteckte Provisionen oder sonstige Vergütungen der Produktanbieter offen und leitet sie ganz an die Kunden weiter. Nur durch diese direkte Vergütungsform kann der Honorarberater auch ausschließlich die Interessen seines Mandanten verwenden. Bereits die Begriffsunterscheidung „Kunde“ und „Mandant“ zeigt die Arbeitsweise des Honorarberaters. Kunden kaufen Produkte; Mandanten genießen Beratung in ihrem ausschließlichen Interesse.
Sollte ausnahmsweise ein provisionsfreies Produkt für den Kunden ungünstiger sein, kann auf ein Produkt mit Provisionszahlung zurückgegriffen werden. In diesem Fall wird die Provision ausschließlich zum Vorteil des Kunden verwendet!
