Hier finden Sie Honorarberater, die diesen Namen auch verdienen.
Die Honorarberatung etabliert sich nach europäischem Vorbild auch in Deutschland. Doch wie findet man als Kunde einen tatsächlichen Honorarberater?
Seit dem 01. August 2014 ist das Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz) in Kraft (§36d WpHG) getreten. Seit diesem Zeitpunkt gilt somit auch der gesetzliche Bezeichnungsschutz, welcher sich neben dem „Honorar-Anlageberater“ ebenfalls auf den Begriff „Honorar-Finanzanlagenberater“ erstrecken wird (hier finden Sie den zugehörigen Gesetztestext).
Allerdings bleibt diese Regulierung lückenhaft, da zum Beispiel die Versicherungs- und Finanzierungsberatung nach §34e bzw. §34c vom Gesetz ausgenommen sind.
Wir können Ihnen als Verbraucher einen rechtlich tragfähigen Überblick über die nach dem Gesetz zugelassenen Honorarberater bieten, welche sich auf unserem Portal registrieren haben lassen. Voraussetzung ist, dass uns vom jeweiligen Berater bzw. Unternehmen die behördliche Bestätigung vorgelegt wurde.
Beachten Sie hierbei bitte, dass ein Honorarfinanzanlageberater Sie im Rahmen seiner Erlaubnis nicht über Wertpapiere wie z.B. Einzelaktien, Einzelanleihen oder Zertifikate beraten darf. Sollten Sie hierzu Beratungsbedarf haben, sollten Sie einen Honoraranlageberater (reguliert gemäß §36c WPhG) auswählen.
Sollten Sie in Ihrer Region keinen Ansprechpartner auf unserem Portal finden, welcher eine honorarbasierte Beratung anbietet, nehmen Sie bitte direkt mit uns Kontakt auf und wir versuchen einen geeigneten Berater für Sie zu finden.
Unkompliziert. Zielführend.
Unser Honorarberaterverzeichnis ist bewusst schlank konstruiert. Keine Werbung, keine unnötigen Informationen, keine Newsfeeds, keine Ablenkung. Kunden suchen und finden bei uns bereits seit dem Jahr 2009 ihren Honorarberater stets rasch und unkompliziert.
Transparent. Offen.
Bei uns entscheidet der Kunde: Er kann in unserem vollständig offenen Verzeichnis Honorarberater vergleichen und schließlich selbst auswählen.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Wie können Kunden sicher sein, dass die hier eingetragenen Honorarberater ihren Namen auch verdienen? Alle Honorarberater müssen uns neben dem Nachweis der Zulassung durch die BaFin bzw. der zuständigen Gewerbeämter oder IHK eine ehrenwörtliche Erklärung abgeben, dass sie ihre Kunden ausschließlich auf Honorarbasis beraten. Etwaige Vergütungen durch Dritte müssen zwingend offengelegt und dem Kunden ausgezahlt werden. So ist die tatsächliche Unabhängigkeit in der Honorarberatung gewährleistet.